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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Unsere Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage vorliegender Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragpartners haben keine Gültigkeit solange sie von uns nicht ausdrücklich anerkannt wurden und sind auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vergütung

Die vereinbarte Vergütung gilt für die Durchführung des Auftrages. Sofern in der Angebots-/ Vertrags-Spezifikation nicht anderes aufgeführt wird, sind Urheber- und Nutzungsrechte mit der aufgeführten Vergütung nicht abgegolten (siehe auch Ziffer 9). Die Vergütung ist ohne den Abzug von Skonto oder anderen Nachlässen zu begleichen. Alle zusätzlichen Ausgaben, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Tagegelder, Material- und Versandkosten etc. werden gesondert abgerechnet, ebenso die Mehrwertsteuer. Fahrten mit dem PKW werden nach Vereinbarung oder nach der gültigen gesetzlichen Kilometergeldpauschale abgegolten. Bei einer Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (1.Klasse) berechnen wir die entstanden Kosten. Reisespesen werden mit einem Tagessatz von 100.- Euro und Übernachtung mit 150.- Euro festgesetzt. Wird während einer Auftragsabwicklung eine umfangreichere Bearbeitung notwendig, kann dieser Mehraufwand bis zu einer Höhe von 10 % des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt werden.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wird diese nach weiterer Mahnung nicht beglichen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu erheben. Soweit nichts anderes vereinbart, haben wir Anspruch auf Vorschusszahlungen, von denen mind. ein Drittel bei Vertragsabschluss, ein Drittel entsprechend dem Leistungsfortschritt und der Rest nach Abschluss der Arbeiten fällig wird.

4. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

Gelieferte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die an den Vertragspartner gestellt wurden, in unserem Eigentum.

5. Neuartigkeit

Wir übernehmen keine Haftung für die Neuartigkeit unserer Entwicklungen und keine Gewähr dafür, daß der Herstellung und Verbreitung dieser nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

6. Schaden

Sollte bei der Ausführung eines Auftrages durch uns aufgrund leichter Fahrlässigkeit je ein Schaden entstehen, beschränkt sich unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden am Gegenstand und somit auf die Höhe der Wiederherstellungskosten des Gegenstandes bis maximal auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Der Anspruch auf die vollständige Vergütung erhebt sich, falls vor der Abnahme des teilweise oder vollständig ausgeführten Auftrages dieser durch höhere Gewalt oder durch von uns unabwendbare Umstände beschädigt oder zerstört wird.

7. Rücktritt, Vertragsbruch

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Auftrages durch den Vertragspartner haben wir Anspruch auf die Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen. Hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen haben wir Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich der von uns ersparten Kosten. Diese werden mit 75% pauschal vereinbart. Das gleiche Recht steht uns zu, wenn eine Beendigung des Auftrages durch uns erfolgt aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat. Die Zahlung bewirkt nicht, dass Verwertungsrechte an den Auftraggeber übergehen. Hier bedarf es gesonderter Regelungen.

8. Geheimhaltungspflicht

Alle bei der Zusammenarbeit uns bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners werden von uns geheimgehalten. Sollten dritte Personen zur Bearbeitung herangezogen werden, sind diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet. Dies beinhaltet für den Vertragspartner ebenfalls die Geheimhaltung unserer Geschäftsgeheimnisse über die Zusammenarbeit bis insgesamt 2 Jahren hinaus.

9. Konkurrenzausschluss

Auf Verlangen und gegen eine angemessene Vergütung sind wir bereit einen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Dienstleistungen zuzusichern. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses geht die Verpflichtung des Vertragspartners einher, während des bestehenden Auftragsverhältnisses keine zweite Firma oder Person mit der Durchführung von Design-Aufgaben zu betrauen.

10. Urheber- und Nutzungsrecht

An den von uns erbrachten Entwürfen besitzen wir jegliche Urheber-, Erfinder-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmuster- sowie sonstige Nutzungsrechte. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart, verbleiben auch nach Zahlung der Vergütung für die Auftragsdurchführung diese Rechte bei uns. Auf Verlangen werden wir dem Vertragspartner gegen eine entsprechende Vergütung das einfache oder ausschließliche Nutzungsrecht durch den Abschluss eines Verwertungsvertrages einräumen. Der Vertragspartner kann nur mit dieser vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns unsere Gestaltungsleistungen, gleichgültig ob sonderschutzfähig oder nicht, ganz oder teilweise auf andere Produkte oder Gegenstände als die vertraglich vereinbarten übertragen.

11. Änderungen

Änderungen an den von uns entwickelten Entwürfen sind nur nach vorheriger Zustimmung und unter unserer Mitwirkung gestattet. Wird der Auftrag vorzeitig beendet, so ist der Vertragspartner nur nach gesonderter Vereinbarung berechtigt, die von uns begonnenen Arbeiten zu übernehmen oder zuende zu führen.

12. Veröffentlichungen

Der Vertragspartner ist auf unser Verlangen verpflichtet, an allen Produkten oder Gegenständen unseren Namen anzubringen, sowie in allen Veröffentlichungen oder Werbeunterlagen auf unsere Urheberschaft hinzuweisen. Nennung, je nach Art unserer Leistungen: „Planung, Entwicklung, Konzeption, Gestaltung, ...: büro punkt . Visuelle Gestaltung, Medienkonzepte“. Wir sind berechtigt in unseren Publikationen auf unsere Urheberschaft hinzuweisen.

13. Freiexemplar

Wir erhalten von jedem gestalteten Produkt oder Gegenstand, der auf unserer Mitarbeit beruht, ein Freiexemplar vom Vertragspartner. Übersteigt der Wert eines Gegenstand 10% der Auftragsvergütung, so sind anstelle des Freiexemplares verschiedene Diapositive, Schwarz-Weiß- und Farbfotos in professioneller Qualität zur Verfügung zu stellen.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmung hiervon nicht berührt. Für alle vertraglichen Ansprüche gilt die Anwendung deutschen Rechts, deutscher Verkehrssitte und deutscher Handelsbräuche als vereinbart.